§ ZPO § 130 a ZPO § 130A Absatz II 1 ZPO, § ERVV § 2 ERVV § 2 Absatz I ERVV Allein der Verstoß gegen die Vorgaben zum Dateiformat führt nicht dazu, dass die elektronisch eingereichte Berufungsbegründung (hier: in DOCX-Format) nicht zur Bearbeitung bei Gericht geeignet ist. (Leitsatz der Redaktion) LG Mannheim, Urteil vom 4.9.2020 – 1 S 29/20 DirSG Dr. Henning Müller zur Fussnote * I. Zusammenfassung des Sachverhalts In einem Rechtsstreit über die zivilrechtlichen Ansprüche aus einem Verkehrsunfall reichte der Berufungskläger die