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Grundsatz des fairen Verfahrens – nicht gespeicherte Messdaten

§§ OWIG § 46 OWIG § 46 Absatz I, OWIG § 77 OWIG § 77 Absatz II Nr. OWIG § 77 Absatz 2 Nummer 1, OWIG § 79 OWIG § 79 Absatz III OWiG; § STPO § 338 Nr. STPO § 338 Nummer 8 StPO „Das Recht auf ein faires Verfahren gebietet es nicht, dass für den Betroffenen eine anlasslose Überprüfung des Messergebnisses in jedem Fall gewährleistet sein muss mit der Folge, dass der Umstand, dass im Rahmen des Messverfahrens die Rohmessdaten nicht gespeichert werden und daher insoweit für eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle der Messung nicht zur Verfügung stehen, nicht grundsätzlich gegen das Gebot des fairen Verfahrens


Parallelfundstellen:

Entscheidung: BeckRS 2019, 38847

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