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Zitiert in:
- RIW
- 2011
- Heft 07 (Seite 1-496)
- Entscheidungen
- Internationales Wirtschaftsrecht
- EuGH: Ausschließliche Kompetenz der Kommission für die Feststellung, dass kein Missbrauch einer beherrschenden Stellung nach Art. 102 AEUV vorliegt
- EuGH: Keine ausschließliche Zuständigkeit nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts in einem Vertragsrechtsstreit inzident die Ungültigkeit der Entscheidung eines Organs geltend macht
- EuGH: Die Entscheidung über die Rückforderung staatlicher Beihilfen kann nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bis zum Erlass einer neuen Kommissionsent-scheidung ausgesetzt werden
- BGH: Konkurrentenklage gegen Beihilfen-empfänger und beihilfenrechtliches Durchführungsverbot – Flughafen Frankfurt-Hahn
- BGH: Reichweite des internationalen Gerichtsstands der Niederlassung – Vertragsgerichtsstand bei Klage auf Ausgleichsanspruch
- BGH: Begründung des deutschen Gerichtsstands – perpetuatio fori
- BGH: Haftung wegen rechtswidriger Vermittlung eines Darlehens an eine Gesellschaft in den USA
- BGH: Verjährungsbeginn bei Teilnahme eines ausländischen Online-Brokers an sittenwidrigen Terminoptionsgeschäften
- Internationales Steuerrecht und Zollrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Entscheidungen
- Heft 07 (Seite 1-496)
- 2011