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Zitiert in:
- RIW
- 2017
- Heft 08 (Seite 473-548)
- Entscheidungen
- Internationales Wirtschaftsrecht
- EuGH: Vertragsgerichtsstand nach EuGVVO – Regressklage eines gesamtschuldnerischen Darlehensnehmers gegen andere gesamtschuldnerische Darlehensnehmer
- EuGH: EuGVVO – keine Ausstrahlungswirkung der von Gesellschaften geschlossenen Gerichtsstandsvereinbarung auf die Vertreter der Gesellschaften
- EuGH: Verfahrenseinleitung nach EuGVVO – keine Begründung der Rechtshängigkeit durch Beweisaufnahmeverfahren nach französischer Zivilprozessordnung
- EuGH: Bilanzielle Risikobewertung im Jahresabschluss – Ausgabe eines externen Aktienoptionsrechts
- EuGH: Vermittlung eines Portfolioverwaltungsvertrags keine Wertpapierdienstleistung i. S. d. Richtlinie 2004/39/EG
- EuGH: Umfang der Prüfpflicht der benannten Stelle für die Konformitätsprüfung von Medizinprodukten – Haftung wegen fehlerhafter Brustimplantate
- EuGH: Legaldefinition der Beihilfe
- EuGH: Verbraucherkreditrichtlinie – Inkassobüro als Kreditvermittler
- EuGH: Schadensersatzpflicht der Mitgliedstaaten wegen Verstoßes gegen EU-Recht – Definition des hinreichend qualifizierten Verstoßes
- BGH: Unzulässige Beweisführung durch Parteiaussage nach schweizerischem Zivilprozessrecht – kein Verstoß gegen deutschen Ordre public
- BAG: Begriff der Arbeitnehmerüberlassung – richtlinienkonforme Auslegung (Fall DRK-Schwestern)
- Internationales Steuerrecht und Zollrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Entscheidungen
- Heft 08 (Seite 473-548)
- 2017