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r + s 2002, 351
LG Berlin: Unterscheidung von Risikobegrenzung und verhüllter Obliegenheit - hier: unbeaufsichtigtes Abstellen eines Kfz außerhalb abgeschlossener Einzelgarage zwischen 22.00 und 6.00 Uhr
Urteil vom 02.08.2001 - 7 O 46/01