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Zitiert in:
- SchiedsVZ
- 2012
- Heft 6 (Seite 289-344)
- Inhaltsverzeichnis
- Aufsätze
- Veranstaltungsberichte
- Buchbesprechung
- Entscheidungen
- KG Berlin: Auslegung einer Schiedsgerichtsvereinbarung zur Bestimmung der zuständigen Schiedsgerichtsinstitution
- OLG München: Zur fehlenden Anerkennungsfähigkeit eines ausländischen (ukrainischen) Schiedsspruchs, der im Heimatstaat aufgehoben worden ist
- OLG München: Zuständigkeit des OLG für Entscheidungen nach §§ 887f. ZPO
- OLG München: Keine Zuständigkeit der staatlichen Gerichte für Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Heft 6 (Seite 289-344)
- 2012