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SRa
2014
Heft 3 (Seite 89-132)
Rechtsprechung
Sozialhilferecht
Vorrangige Zuständigkeit des Schulträgers für Leistungen, die für die inklusive Beschulung eines Schülers mit Behinderung erforderlich sind
Zum Sachverhalt:
Die Entscheidung:
SRa 2014, 121
LSG Schleswig-Holstein: Vorrangige Zuständigkeit des Schulträgers für Leistungen, die für die inklusive Beschulung eines Schülers mit Behinderung erforderlich sind
Beschl. vom 17.02.2014 - L 9 SO 222/13 B ER
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