- Straßenverkehrsrecht (SVR)
- 2007
- Heft 7 (Seite 241-280)
- FACHANWALT VERKEHRSRECHT
- Krumm: Grundlagenwissen: Halterhaftung nach § 25a StVG
- 1. Was bedeutet "Halterhaftung"?
- 2. Welche Voraussetzungen müssen dem Grunde nach vorliegen?
- 3. Wann liegt ein "Halt- oder Parkverstoß" i.S.d. § 25a StVG …
- 4. Welche Anforderungen sind an die Ermittlung des Fahrzeugführers …
- 5. Wer ist "Halter" im Sinne des § 25a StVG?
- 6. Was ist vor der Kostenauferlegung noch zu beachten?
- 7. Wann ist die Kostentragungspflicht "unbillig"?
- 8. Welche Anfechtungsmöglichkeiten bestehen?
- 9. Trägt die Rechtsschutzversicherung die auferlegten Kosten?
- 10. Welche Verteidigungstipps sind zu beherzigen?
- Krumm: Grundlagenwissen: Halterhaftung nach § 25a StVG
- FACHANWALT VERKEHRSRECHT
- Heft 7 (Seite 241-280)
- 2007