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Zitiert in:
- Straßenverkehrsrecht (SVR)
- 2019
- Heft 10 (Seite 361-400)
- Rechtsprechung
- Schadenrecht
- EuGH: Schaden beim Öffnen der Tür durch einen Beifahrer
- BGH: Haftung aus Betriebsgefahr auch bei Realisierung des Schadens erst eineinhalb Tage nach dem Unfallereignis und zwischenzeitlicher Sorgfaltspflichtverletzung eines mit der Schadensbeseitigung beauftragten Dritten
- Oberlandesgericht Koblenz: Höhere Gewalt im Sinne von § 7 Abs. 2 StVG muss auf wenige Ausnahmefälle beschränkt bleiben
- LG Memmingen: Spurwechsel, Auffahrunfall, Anscheinsbeweis, merkantile Wertminderung
- AG Gießen: Erforderliche Sachverständigenkosten
- AG Ingolstadt: Mietwagenkosten; Restbenzin im Tank beim Totalschaden
- Prozess-/Gebührenrecht
- Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Schadenrecht
- Rechtsprechung
- Heft 10 (Seite 361-400)
- 2019