- Straßenverkehrsrecht (SVR)
- 2020
- Heft 8 (Seite 281-320)
- Arbeitshilfe
- Koehl: Fahrerlaubnis auf Probe
- Welcher Unterschied besteht zur „normalen Fahrerlaubnis“?
- Gilt die Probezeit auch im Fall einer ausländischen EU- und EWR-Fahrerlaubnis?
- Welche Fahrerlaubnis wird auf Probe erteilt?
- Wie lange dauert die Probezeit?
- Was bedeutet das sogenannte Dreistufensystem?
- Besteht ein Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, ob und wenn ja welche Maßnahme ergriffen wird?
- Was ist bei der Anordnung eines Aufbauseminars zu beachten?
- Kann bei der Behörde eine Fristverlängerung für die Teilnahme am Aufbauseminar beantragt werden?
- Was gilt im Fall der Verwarnung und der verkehrspsychologischen Beratung?
- Wann kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe?
- Muss im Fall der Entziehung auch der Führerschein abgeliefert werden?
- Welche Fahrerlaubnisklassen erlöschen im Fall der Entziehung?
- Was gilt für die Verkehrszuwiderhandlungen, die zu Maßnahmen führen?
- Neuere Rechtsprechung zu Fahrerlaubnis auf Probe: Anwendbarkeit der Vorschriften über die Fahrerlaubnis auf Probe
- Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe
- Erneute Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe
- Aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ablieferung des Führerscheins und Androhung von Zwangsmitteln
- Versäumung der Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar und verspätete Vorlage der Teilnahmebescheinigung
- Zustellung der Anordnung der Teilnahme am Aufbauseminar bei Auslandsaufenthalt
- Bindungswirkung von bestands- oder rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen und strafrechtlichen Verurteilungen
- Interessenabwägung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Vom Betroffenen befürchtete Probezeitmaßnahme als Nebenfolge "nichtvermögensrechtlicher Art"
- Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens nach Verzicht auf Fahrerlaubnis in der Probezeit
- Beginn der Probezeit bei Erlaubnis zum begleiteten Fahren
- Koehl: Fahrerlaubnis auf Probe
- Arbeitshilfe
- Heft 8 (Seite 281-320)
- 2020