- Straßenverkehrsrecht (SVR)
- 2020
- Heft 8 (Seite 281-320)
- Radverkehr und Elektromobilität
- Koehl: Absolute Fahruntüchtigkeit bei einem Elektrofahrrad
- Der Betroffene hatte eine Blutalkoholkonzentration von 1,59 Promille
- Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr ist die Einstufung des Elektrofahrrads als Kraftfahrzeug
- Der zulassungsrechtliche Kraftfahrzeugbegriff entfaltet auch Auswirkungen auf die strafrechtliche Einschätzung
- Die Bestimmung eines Alkoholgrenzwertes für die absolute Fahruntüchtigkeit von Pedelec-Fahrern hängt nicht davon, ob diese rechtlich als Kraftfahrzeuge einzustufen sind.
- Pedelecs stehen gleichsam zwischen Fahrrädern einerseits und Mofas andererseits
- Untersuchungen der Auswirkungen des Konsums von Alkohol gerade auf die Leistungsfähigkeit von Pedelec-Fahrern, die zu gesichertem Erfahrungswissen bezüglich der Bestimmung eines Grenzwerts für alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit geführt haben, lieg
- Koehl: Absolute Fahruntüchtigkeit bei einem Elektrofahrrad
- Radverkehr und Elektromobilität
- Heft 8 (Seite 281-320)
- 2020