- Straßenverkehrsrecht (SVR)
- 2021
- Heft 9 (Seite 321-360)
- Rechtsprechungsübersicht
- Krumm: Beschlussverfahren im Ordnungswidrigkeitsrecht in den letzten zehn Jahren
- 1. Ermessen des Gerichts
- 2. Entbindungsantrag und/oder Antrag auf Entscheidung im Beschlussverfahren?
- 3. Bedingung (Grundsatz)
- 4. Keine Beschlussentscheidung bei Nichteintritt der Bedingung nach bedingter Zustimmung
- 5. Bedingung: Absehen vom Fahrverbot
- 6. Bedingung: Nachträgliche Beschränkung, nachträglicher Widerruf
- 7. Einschränkende Bedingung
- 8. Bedingung: Fahrlässigkeitsverurteilung
- 9. Bedingung: Wegfall des Fahrverbotes
- 10. Keine Bedingung: Anregung im schriftlichen Verfahren zu entscheiden und Einspruchsbeschränkung
- 11. Abgrenzung: Bedingtes Einverständnis – Einspruchsziel
- 12. Übergang ins Beschlussverfahren nach durchgeführter Hauptverhandlung
- 13. Einmaliger Widerspruch genügt/Schweigen ist keine Rücknahme
- 14. Urteil kann Beschluss sein
- 15. Absehen von Beschlussbegründung
- 16. Absehen von Begründung: Nachbegründung
- 17. Beharrlichkeitsfahrverbot
- 18. Rechtsmittelfrist
- 19. Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde
- 20. Rechtsbeschwerde: Rüge der Verletzung des § 72 Abs. 1 OWiG
- 21. Fehlende Beschlussbegründung und Sachrüge
- 22. Inhaltliche Anforderungen an die Beschlussgründe
- 23. Verschlechterungsverbot
- 24. Prüfungsumfang durch das Rechtsbeschwerdegericht
- Krumm: Beschlussverfahren im Ordnungswidrigkeitsrecht in den letzten zehn Jahren
- Rechtsprechungsübersicht
- Heft 9 (Seite 321-360)
- 2021