- Straßenverkehrsrecht (SVR)
- 2022
- Heft 6 (Seite 201-240)
- Rechtsprechungsübersicht
- Krumm: Fahrverbotsrechtsprechung im zweiten Halbjahr 2021
- 1. Augenblicksversagen: Begriff
- 2. Qualifizierter Rotlichtverstoß: Mindere Nachlässigkeit?
- 3. Qualifizierter Rotlichtverstoß: Fehlende abstrakte Gefährdung
- 4. Rotlichtverstoß: Baustellenampel
- 5. Absehen vom Fahrverbot: Grundsätze
- 6. Wechselwirkung
- 7. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: 2 Jahre auch bei Trunkenheits-Ordnungswidrigkeit
- 8. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: Keine Geldbußenerhöhung
- 9. Darstellungsanforderungen bei Absehen vom Regelfahrverbot
- 10. Härten: Mutter/Ausbildung
- 11. Urteilsbegründung bei Augenblicksversagen
- 12. Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft bei Absehen vom Regelfahrverbot
- 13. Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Beschränkung auf Rechtsfolgenausspruch
- 14. Absehen vom Fahrverbot: Tatsachenbegründung/kritische Würdigung der Einlassung
- 15. Urteilsgründe bei Absehen vom Regelfahrverbot: Glaubt das Amtsgericht die Einlassung überhaupt?
- 16. § 25 Abs. 2 a StVG
- 17. Urteilsgründe: Würdigung widersprüchlicher Angaben
- 18. Berufsrechtsprechung
- 19. Rechtsbeschwerde wegen Fehler bei Geldbußenzumessung: Aufhebung insgesamt
- Krumm: Fahrverbotsrechtsprechung im zweiten Halbjahr 2021
- Rechtsprechungsübersicht
- Heft 6 (Seite 201-240)
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