- Straßenverkehrsrecht (SVR)
- 2024
- Heft 3 (Seite 81-120)
- Radverkehr und Elektromobilität
- Balke: 1. Vertragsklausel zur Ladesäulenblockiergebühr ist wirksam
- Koehl: 2. Sondernutzungsgebühren für E-Scooter
- a) Grundsätzlich können für das Abstellen von E-Scootern auf öffentlichem Straßengrund Sondernutzungsgebühren erhoben werden.
- b) Das gilt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Abstellen von PKW auf öffentlichen Straßen im Rahmen des Car-Sharings teilweise als Gemeingebracu angesehen wird.
- c) Die vorgegebene generelle pauschale Gebühr pro Jahr und Fahrzeug ist aber mit dem im Gebührenrecht geltenden Äquivalenzprinzip nicht zu vereinbaren.
- Radverkehr und Elektromobilität
- Heft 3 (Seite 81-120)
- 2024