- vr
- 2012
- Heft 8 (Seite 253-288)
- Abhandlungen
- Schmittmann/Dannemann: Schmittmann: Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Gläubiger
- Nüßen: Nüßen: Das europäische Grundrecht auf eine gute Verwaltung
- Pump: Pump: Wie kann die Kfz-Abmeldung bei nicht gezahlter Kfz-Steuer erreicht werden? – Probleme durch unseriöse Lastschrifterteiler gem. § 224 Abs. 2 AO
- A. Allgemein
- B. Vermeidung von Vollstreckungsfällen
- C. Bedeutung der Organisation für funktionierende Vollstreckungsstellen
- D. Bedeutung der Lastschrift bei der Kfz-Steuer
- E. Bedeutung der Lastschrift für die Zulassung von Kraftfahrzeugen
- F. Erschleichen der Zulassung durch Lastschriftwiderruf
- G. Täuschung als Steuerhinterziehung
- H. Abmeldung von Amts wegen auf Antrag durch die Kfz-Zulassungsstelle
- I. Rechtsgrundlage der Amtshilfe und Amtshilfepflicht
- J. Verweigerung der Amtshilfe
- K. Anmahnung der Stilllegung durch Entstempelung als Erfüllung der Amtshilfepflicht
- L. Verhalten bei untätiger Zulassungsbehörde
- M. Klärung der Amtshilfepflicht durch Gespräche mit Zulassungsbehörde und Bericht an die OFD bzw. an das Finanzministerium
- N. Rechtliche Lösung
- O. Sicherung des Leistungsniveaus in der Erhebungsstelle
- P. Ultimative Einbeziehung des Vollstreckungsschuldners
- Q. Vollstreckung der Kfz-Steuer mittels Parkkralle und anderer Ansatzpunkte
- R. Durchsetzung der Steuermoral
- S. Rechtspolitische Lösungen durch Verbesserung der Kfz-Steuer
- T. Abschaffung der Kfz-Steuer
- U. Zusammenfassung
- Weber: Weber: Zum Verhältnis zwischen Grund-Verwaltungsakt und sich anschließenden Vollstreckungsmaßnahmen
- Abhandlungen
- Heft 8 (Seite 253-288)
- 2012