Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2000 Heft 21, 1052
BGH: Kein Verlust des dem Gläubiger in der Sicherungsvereinbarung eingeräumten Rechts, die sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange der Zessionar die Einziehungsbefugnis nicht widerruft
Urteil vom 06.04.2000 - IX ZR 422/98