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WM 2000 Heft 10, 539
BGH: Zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages, wenn der schriftliche Vertrag auf eine Anlage (hier: Inventarverzeichnis) verweist, deren nachträgliche Erstellung beabsichtigt war, aber unterblieben ist; zur Urkundeneinheit zwischen Hauptvertrag und von den Vertragsparteien paraphierten Anlagen
Urteil vom 29.09.1999 - XII ZR 313/98