Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2000 Heft 14, 715
BGH: Zum Einwand des aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch Genommenen, der Gläubiger habe nach dem Hauptvertrag keinen Anspruch auf eine solche Sicherung; zur Frage der Ansprüche der Bank gegen den Hauptschuldner, wenn sie entgegen der zwischen Gläubiger und Hauptschuldner getroffenen Sicherungsabrede eine Bürgschaft auf erstes Anfordern herausgibt und daraus erfolgreich in Anspruch genommen wird
Urteil vom 10.02.2000 - IX ZR 397/98