- WM
- 2000
- Heft 19 (Seite 941-980)
- Gastkommentar
- Strenger: Das deutsche Übernahmegesetz - Ausgewogenheit zwischen Unternehmens- und Anlegerinteressen als Pflichtprogramm -
- Strenger: Übernahmeangebot spätestens ab 30%:
- Strenger: Angebot auch für Vorzugsaktien:
- Strenger: Verzahnung von freiwilligen Angeboten mit dem Pflichtangebot:
- Strenger: Zusätzliche Käufe im Markt nach nicht voll erfüllten Pflichtangeboten:
- Strenger: Bekanntgabe von Akzeptanzquoten:
- Strenger: Neutralitätspflicht für Vorstand und Aufsichtsrat:
- Strenger: Durchführung durch BAWe unter Einbeziehung der ‘Verkehrspraxis’:
- Strenger: Das deutsche Übernahmegesetz - Ausgewogenheit zwischen Unternehmens- und Anlegerinteressen als Pflichtprogramm -
- Gastkommentar
- Heft 19 (Seite 941-980)
- 2000