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Zitiert in:
- WM
- 2000
- Heft 14 (Seite 697-744)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- EuGH: Anwendung der Verbraucherkreditrichtlinie auf Bürgschaftsvertrag auch dann nicht, wenn weder Bürge noch Kreditnehmer im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit gehandelt haben
- BGH: Zum Einwand des aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch Genommenen, der Gläubiger habe nach dem Hauptvertrag keinen Anspruch auf eine solche Sicherung; zur Frage der Ansprüche der Bank gegen den Hauptschuldner, wenn sie entgegen der zwi
- BGH: Kein Einfluß des Konkurses eines Gesamtschuldners auf den Anspruch gegen einen anderen, in Verzug befindlichen Gesamtschuldner auf Fortzahlung der vereinbarten Zinsen
- LG Köln: Zur AGB-rechtlichen Zulässigkeit einer Klausel für "weitergeleitete Aufträge" sowie einer Regelung zur "Bearbeitung von Kundenaufträgen anhand von numerischen Angaben"
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Bankrecht
- Rechtsprechung
- Heft 14 (Seite 697-744)
- 2000