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Zitiert in:
- WM
- 2000
- Heft 26 (Seite 1269-1308)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- BGH: Zu den Ansprüchen eines Grundstückskäufers gegen den finanzierenden Darlehensgeber, wenn durch Abrede zwischen Darlehensgeber und Verkäufer sowie zwischen Verkäufer und Darlehensnehmer (Käufer) das Darlehen verrechnet wird
- BGH: Zu den Folgen einer Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung; zur Auslegung einer Vereinbarung zwischen zwei Sicherungsnehmern über den Austausch ihrer Sicherheiten
- LG Frankfurt a.M.: Kauf von Aktienanleihen kein Börsentermingeschäft
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Bankrecht
- Rechtsprechung
- Heft 26 (Seite 1269-1308)
- 2000