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Zitiert in:
- WM
- 2000
- Heft 42 (Seite 2073-2120)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Wirksamkeit der AGB-Klausel, wonach der Grundstückserwerber nach Besitzübergang bis zur Fälligkeit des Kaufpreises Nutzungszinsen zahlen muß
- BGH: Kein Scheingeschäft, wenn eine Partei bei Abschluß des notariellen Kaufvertrags die Abrede ihres Verhandlungsbevollmächtigten zum Abschluß eines Scheingeschäfts nicht kennt; Nichtigkeit eines mißlungenen Scheingeschäfts auch bei notarieller Beurkundu
- BGH: Entscheidung über die Vermietbarkeit von in Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
- BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die tatbestandlichen Voraussetzungen der Anfechtungserklärung nach § 123 Abs. 1 BGB Abgabe, nicht Zugang der Erklärung
- BGH: Zur Frage der Leistungsbestimmung nach § 319 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz BGB bei Streit über den Inhalt einer Nachbewertungsklausel
- BGH: Erlöschen des durch Vormerkung gesicherten Auflassungsanspruchs, wenn die beim Grundstücksverkauf vom Vorerben aufgestellte Bedingung der Zustimmung des Nacherben ausfällt
- BGH: Bereicherungsausgleich bei Rückabwicklung eines nichtigen Grundstückskaufvertrags
- BGH: Keine notarielle Beurkundung der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters nach § 570 b BGB
- LG Flensburg: Windkraftanlage als Scheinbestandteil eines Grundstücks
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 42 (Seite 2073-2120)
- 2000