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Zitiert in:
- WM
- 2000
- Heft 45 (Seite 2225-2268)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Wirksamkeit einer für das Übergangsgeld gestellten Bedingung, daß der Begünstigte von jeder nicht genehmigten Tätigkeit absieht, die geeignet ist, dem Zahlungspflichtigen Konkurrenz zu machen
- BGH: Zur Berechnung der Frist für die Ausschlagung der Erbschaft; zum Beweis des Fristablaufs
- BGH: Zur Rückabwicklung der Schenkung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück, nachdem der Beschenkte Wohnungseigentum begründet hat
- BGH: Zur Frage, ob der Beschenkte, der eine dem Schenker gegenüber bestehende Zahlungspflicht nicht erfüllt, sich des groben Undanks schuldig macht
- BGH: Zum Ausschluß der Rückforderung eines Geschenks wegen Notbedarfs, wenn der Beschenkte sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit beruft
- BGH: Zur Verjährung des aus der Tilgung einer Schuld erwachsenen Bereicherungsanspruchs; kein Gesamtschuldverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Entleiher von unter Verstoß gegen § 1 AÜG überlassenen Arbeitnehmern
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Rechtsprechung
- Heft 45 (Seite 2225-2268)
- 2000