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Zitiert in:
- WM
- 2000
- Heft 46 (Seite 2269-2320)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Uneingeschränkte Anwendung der Gründungsvorschriften des GmbH-Gesetzes bei Gründung einer GmbH nach §§ 17-19 UntG; Erfordernis der Bestimmtheit des Gegenstandes der einzubringenden Sacheinlage
- BGH: Zur Frage der Einbringung von zur Zeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses bereits im Besitz der GmbH befindlichen Gegenstände und Sachwerte als Sacheinlage; zur Frage der Einbringung einer Firma als Sacheinlage
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 46 (Seite 2269-2320)
- 2000