- WM
- 2001
- Heft 21 (Seite 1009-1048)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Unterschiedlicher Verjährungsbeginn hinsichtlich mehrerer haftungsrechtlich in Anspruch genommener Schuldner (hier: Organe und Mitarbeiter eines Unternehmens einerseits und das Unternehmen selbst andererseits)
- BGH: Zur Auslegung einer Geschäftsnachfolgeklausel in einem Bierlieferungsvertrag
- BGH: Zur Frage des Bestehens eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung eines Handelsvertreterverhältnisses und zur Erforderlichkeit einer Abmahnung im Falle der Aufnahme einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Vertreter
- BGH: Zur Beweislast des Darlehensgläubigers, wenn der Schuldner den Empfang des Darlehens in notarieller Urkunde bestätigt und sich der Zwangsvollstreckung unterworfen hat
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- 2001