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WM 2001 Heft 45, 2162
BGH: Zur rechtlichen Stellung eines Verbrauchers, der lediglich neben dem Kreditnehmer als Gesamtschuldner mithaftet, im Falle der Rücknahme der gelieferten Sache durch den Kreditgeber; zur richtlinienkonformen Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG
Urteil vom 12.09.2001 - VIII ZR 109/00