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WM 2001 Heft 47, 2262
BGH: Zum Umfang der Pflichten eines Treuhänders, der zur Wahrung der Interessen der – einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft beitretenden – Anleger bestellt worden ist; zur Reichweite und den Auswirkungen einer summenmäßigen Haftungsbeschränkung des Treuhänders in dem zugrunde liegenden Vertrag
Urteil vom 11.10.2001 - III ZR 288/00