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Zitiert in:
- WM
- 2001
- Heft 16 (Seite 793-832)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Frage, inwieweit die Wahrnehmung eigener Interessen des Gläubigers in einer Vereinbarung über die Folgen des Leistungsunvermögens des Schuldners gegen die guten Sitten verstoßen kann
- BGH: Die Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts als Sonderregelung gegenüber den §§ 306, 307 BGB
- BGH: Unterbrechung der Verjährung durch Fortführung eines selbständigen Beweisverfahrens
- BGH: Beweislast des Auftraggebers für ersparte Aufwendungen, anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder deren böswilliges Unterlassen
- BGH: Zur Frage, ob ein in die Erde eingebrachtes Schutzrohr ein Bauwerk i.S. von § 638 Abs. 1 BGB ist
- BGH: Zur Prüfungs- und Hinweispflicht des Bauunternehmers
- BGH: Inhaltskontrolle von zusammengefassten Vertragsstrafenregelungen
- BGH/BGH: Zur Darlegung eines Schadensersatzanspruches des Generalunternehmers, der wegen vom Subunternehmer zu verantwortender Mängel mit dem Auftraggeber einen Prozessvergleich geschlossen hat
- BGH: Zur Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung bei Einzel- und Gesamtfristen
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 16 (Seite 793-832)
- 2001