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Zitiert in:
- WM
- 2001
- Heft 18 (Seite 881-928)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zu den maßgeblichen Umständen einer konkludenten Rechtswahl für einen Architektenvertrag zugunsten des deutschen Rechts; zum Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Architektenvertrag
- BGH: Zur Verpflichtung des Architekten, auch nach einer Kündigung seine bisher erbrachte Planung nachzubessern
- BGH: Zur Verwirkung von Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- BGH: Zur Haftung eines Architekten für fehlerhafte Höheneintragungen in einem Lageplan
- BGH: Zum Umfang der von einem Architekten geschuldeten Planung
- BGH: Zur Frage, wann der Unternehmer mit der Herstellung eines vertraglich geschuldeten Bauwerks beginnen muss
- BGH: Zur Anmeldung von Ersatzansprüchen nach dem Reisevertragsrecht durch einen Vertreter des geschädigten Reisenden
- BGH: Zur Fälligkeit des Anspruchs auf Lieferung einer zum Betrieb von bestellter Software erforderlichen Dokumentation
- Wettbewerbsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 18 (Seite 881-928)
- 2001