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                    Zitiert in:
 
- WM
- 2001
- Heft 30 (Seite 1397-1440)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
 - Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Im Falle der Eigentumsübertragung kein Erlöschen des mitabgetretenen Geldersatzanspruchs des geschädigten Grundstückseigentümers, wenn die Zession nicht später als der Eigentumsübergang erfolgt (Änderung der Rechtsprechung)
 - BGH: Auslegungsgrundsätze bei Streit über die Frage, ob der Verkauf von Bergwerkseigentum durch die Treuhand der Umsatzsteuer unterliegt
 - BGH: Kein arglistiges Verhalten des Verkäufers, dem bei der Versicherung der Mangelfreiheit des Grundstücks Mängel nicht in Erinnerung waren
 - BGH: Zum Umfang der Verpflichtungen des mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Bauwerks beauftragten Unternehmers
 - BGH: Zum Rücktrittsrecht bei verspäteter Herstellung des Werks
 - BGH: Zur Haftung eines mit dem wahren Schuldner eng verbundenen Unternehmens, wenn es ohne Klarstellung seiner fehlenden Passivlegitimation auf die Einrede der Verjährung verzichtet
 - BGH: Zur Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für ein Gutachten, das sie im Verfahren zur Erteilung einer Vollbankerlaubnis dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erstattet hat
 - OLG Köln: Aufrechnung gegenüber dem Zessionar trotz Kenntnis des Schuldners von der Vorausabtretung
 
 - Wettbewerbsrecht
 
 
 - Rechtsprechung
 
 - Heft 30 (Seite 1397-1440)
 
 - 2001