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WM 2002 Heft 4, 179
BGH: Vorschläge zur Beschlussfassung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung nur durch den (zweiköpfigen) Gesamtvorstand; zu den Rechtsfolgen der Vorenthaltung von Informationen, die für die Mitwirkung des Aktionärs an der Beschlussfassung wesentlich sind
Urteil vom 12.11.2001 - II ZR 225/99