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WM 2003 Heft 35, 1733
BGH: Zur Frage, ob in der Insolvenz des Treuhänders dem Treugeber (hier: Treuhandanstalt) an einem Gegenstand ein Aussonderungsrecht zusteht, der ihm nicht dinglich übertragen, sondern aus dem Vermögen des Treuhänders lediglich schuldrechtlich zugeordnet worden ist; zur Frage eines Aussonderungsrechts der Treuhandanstalt nach § 25 Abs. 5 Satz 1 DMBilG
Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 75/01