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WM 2003 Heft 43, 2110
BGH: Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Bestimmung in einem Handelsvertretervertrag, wonach der Handelsvertreter mit der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs auf Leistungen aus einer unternehmerfinanzierten Altersversorgung (Treuegeld) verzichtet
Urteil vom 21.05.2003 - VIII ZR 57/02