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WM 2003 Heft 1, 34
BGH: Zur Haftung eines Verhandlungsführers aus Verschulden bei Vertragsschluss, der bei den von ihm geführten Verhandlungen den Auftragnehmer nicht darauf hinweist, dass der als GmbH mit Sitz im Inland ausgegebene Auftraggeber eine Gesellschaft ungarischen Rechts mit ausschließlichem Sitz in Ungarn ist, die nur zum Schein vorgeschoben ist
Urteil vom 13.06.2002 - VII ZR 30/01