-
Zitiert in:
- WM
- 2003
- Heft 2 (Seite 49-104)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zu den Amtspflichten einer Gemeinde, bei der Erschließung eines Baugebiets vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen die Überschwemmung angrenzender Grundstücke durch Niederschlagswasser zu treffen
- BGH: Zur Höhe der Enteignungsentschädigung für ein unbebautes Baulandgrundstück, das nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist des § 42 Abs. 2 BauGB als Spielplatz ausgewiesen wird
- BGH: Zur Gleichrangigkeit der Amtshaftung der Bundesrepublik mit der vertraglichen Haftung des Trägers der Beschäftigungsstelle eines Zivildienstleistenden für von diesem verursachte Schäden; keine Anwendung der Subsidiaritätsklausel (§ 839 Abs. 1 Satz 2
- BGH: Zur Haftung des Angestellten des Urkundsnotars, wenn von einer dem Angestellten von den Vertragsparteien erteilten Auflassungsvollmacht fehlerhaft Gebrauch gemacht wird; keine Anwendung der Subsidiaritätsklausel (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO) in einem so
- BGH: Zum Schaden aus der verzögerten Einreichung einer notariellen Urkunde
- BGH: Zur Frage, wann die Androhung eines Rechtsanwalts, bei Nichtzustandekommen einer Gebührenvereinbarung das Mandat zu kündigen, gesetz- oder vertragswidrig ist
- BGH: Zur Zulässigkeit der Aufrechnung eines Rechtsanwalts gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe eines eingezogenen Geldbetrages
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 49-104)
- 2003