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Zitiert in:
- WM
- 2003
- Heft 34 (Seite 1645-1696)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zur Anwendbarkeit von § 54 Satz 2 BGB auf Verträge zwischen einem nicht rechtsfähigen Verein und einem seiner Mitglieder
- BGH: Kein Anspruch eines Treuhandunternehmens gegen ein anderes auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, wenn zwischen ihnen eine Zuordnungslage bestand
- BGH: Zur Entstehung eines durch Parzellierung geschaffenen nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten
- BGH: Zum Verlust des Besitzes durch eine gegen den Besitzer durchgeführte Zwangsvollstreckung aus einer vom Störer erwirkten einstweiligen Verfügung
- BGH: Zur Frage der Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Gefahr des Befalls mit Hausschwamm
- BGH: Zum Anspruch des Verkäufers, der gemäß § 326 a.F. BGB Schadensersatz verlangt hat, auf Rückübertragung des Grundstücks, wenn die Eintragung des Käufers im Grundbuch erst nach Ablauf der Nachfrist erfolgt ist
- BGH: Zu den Voraussetzungen der Feststellung arglistigen Verschweigens eines Fehlers der Kaufsache
- BGH: Zur Frage des Eigentumserwerbs nach Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB
- BGH: Ferienparkbetriebsrecht als zulässiger Inhalt einer an einer Eigentumswohnung bestellten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
- BGH: Zur Frage, ob der Verkäufer einer Immobilie verpflichtet ist, den Käufer über die Zahlung einer „Innenprovision“ aufzuklären; zum Zustandekommen eines Beratervertrags zwischen Käufer und Verkäufer durch einen von diesem stillschweigend bevollmächtigt
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Rechtsprechung
- Heft 34 (Seite 1645-1696)
- 2003