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Zitiert in:
- WM
- 2003
- Heft 4 (Seite 161-212)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- Gesellschaftsrecht
- / /ZPO § 256: /ZPO § 256: Zur Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit satzungsauslegender Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH; zur Reichweite der Rechtskraft eines über die Auslegung der Satzung zwischen Gesellschaftern ergangenen Urteil
- BGH: Keine Erfüllung der Einlageschuld bei umgehender Darlehensgewährung mit dem Einlagebetrag an ein mit dem Inferenten verbundenes Unternehmen; zur Frage der späteren Tilgung der Einlageschuld durch Aufrechnung
- BGH: Zur kostenrechtlichen Behandlung der gleichzeitigen Anmeldung der Abberufung und der Neubestellung von GmbH-Geschäftsführern
- Wettbewerbsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 4 (Seite 161-212)
- 2003