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Zitiert in:
- WM
- 2004
- Heft 26 (Seite 1257-1308)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- Gesellschaftsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Zu den Pflichten eines von dem Vermittler von Börsentermingeschäften eingeschalteten Rechtsanwalts, über dessen Treuhandkonto die Einzahlungen der Anleger zu deren „Sicherheit“ weiterzuleiten waren
- BGH: Nur einheitliche Prozessanträge der gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer GbR; zu den Amtspflichten eines Notars, der mit dem Vollzug eines von ihm beurkundeten Kaufvertrags betraut ist, nach welchem ein Teil des Kaufpreises durch Abtret
- Grundsätzlich keine zusätzliche Gebühr nach § 120
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 26 (Seite 1257-1308)
- 2004