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WM 2005 Heft 23, 1089
BGH: Zur Frage, welche Ansprüche dem Netzbetreiber zustehen, wenn der Abnehmer des von ihm zur Verfügung gestellten Stroms einen Stromlieferungsvertrag mit einem Dritten geschlossen hat und weder weiß noch wissen muss, dass der Dritte ihn nicht mehr mit Energie beliefert
Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 66/04