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WM 2005 Heft 45, 2150
BGH: Zur Rechtslage, wenn einzelne Erwerber von Wohnungseigentum den Veräußerer mit der Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Verzug gesetzt und danach die Mängel haben beseitigen lassen
Urteil vom 21.07.2005 - VII ZR 304/03