WM 2005 Heft 45, 2157
BayObLG: Bindender Verweisungsbeschluss wegen teilweiser örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts für eine Schadensersatzklage gegen eine Aktiengesellschaft sowie deren Aufsichtsratsvorsitzenden und Abschlussprüfer; zu den Voraussetzungen der Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts
Beschluss vom 03.08.2005 - 1Z AR 133/04