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  • WM
    • 2005
      • Heft 45 (Seite 2113-2160)
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            • BayObLG: Bindender Verweisungsbeschluss wegen teilweiser örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts für eine Schadensersatzklage gegen eine Aktiengesellschaft sowie deren Aufsichtsratsvorsitzenden und Abschlussprüfer; zu den Voraussetzungen der Bestimmung ein
WM 2005 Heft 45, 2157
BayObLG: Bindender Verweisungsbeschluss wegen teilweiser örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts für eine Schadensersatzklage gegen eine Aktiengesellschaft sowie deren Aufsichtsratsvorsitzenden und Abschlussprüfer; zu den Voraussetzungen der Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts
Beschluss vom 03.08.2005 - 1Z AR 133/04