- WM
- 2005
- Heft 46 (Seite 2161-2208)
- Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht
- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Voraussetzungen, unter denen Minderheitsaktionäre nach § 122 Abs. 1 AktG eine außerordentliche Hauptversammlung erzwingen können
- LG Bonn: Zur Anwendbarkeit des Eigenkapitalersatzrechts auf aufsteigende Finanzierungshilfen und zu den Anforderungen an den ordentlichen Geschäftsmann beim Sanierungsprivileg
- LG Frankfurt a.M.: Zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (hier: wegen unterlassener Abstimmung über einen Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters)
- Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 46 (Seite 2161-2208)
- 2005