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WM 2005 Heft 1, 23
BGH: Zur Haftung einer Leasinggesellschaft, die zur Refinanzierung eines Leasingvertrags die aus diesem Vertrag resultierenden Forderungen gegen den Leasingnehmer à forfait an ein Kreditinstitut verkauft; zum gutgläubigen Sicherungseigentumserwerb des Kreditinstituts an den Leasinggegenständen durch Abtretung des dem Leasinggeber gegen den Leasingnehmer zustehenden Herausgabeanspruchs
Urteil vom 10.11.2004 - VIII ZR 223/03