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WM 2005 Heft 12, 564
BGH: Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar sind; zur Frage deliktischer Haftung des Gläubigers, der den Schuldner veranlasst, den Insolvenzantrag im Hinblick auf § 131 InsO hinauszuschieben
Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02