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WM 2005 Heft 18, 833
BGH: Zum Anspruch des stillen Gesellschafters auf Einlagenrückgewähr; zum Umfang der Verpflichtung, einen Anlageinteressenten über Nachteile und Risiken eines Kapitalanlagemodells zutreffend aufzuklären; Kündigungsrecht des stillen Gesellschafters, dem anstelle der vereinbarten Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens in Form einer Rente Auszahlung in einer Summe angeboten wird
Urteil vom 21.03.2005 - II ZR 140/03