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WM 2005 Heft 19, 897
BGH: Zur Wahrung der Schriftform eines langfristigen Mietvertrages, wenn die Vertragsbestimmungen in einem unterzeichneten Schreiben der einen Partei niedergelegt sind, das die andere ihrerseits unterzeichnet hat
Urteil vom 14.07.2004 - XII ZR 68/02