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Zitiert in:
- WM
- 2005
- Heft 16 (Seite 717-764)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Zur Frage der Bestimmung der Höhe des vom herrschenden Unternehmen nach § 302 AktG geschuldeten Ausgleichs (Bestätigung von BGHZ 142, 382 = WM 1999, 2409)
- BGH: Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln, wenn ein von einem Gesellschafter beherrschtes Unternehmen durch mietweise Überlassung eines Betriebsgrundstücks der GmbH eine Finanzierungshilfe gewährt; zu den Rechtsfolgen des Erlöschens dieses Nutzungsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 16 (Seite 717-764)
- 2005