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Zitiert in:
- WM
- 2005
- Heft 18 (Seite 813-860)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zur Frage, ob eine finanzierende Bank den auf einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhenden Mangel einer 1993 erteilten Treuhändervollmacht erkennen konnte
- BGH: Zum Anspruch des stillen Gesellschafters auf Einlagenrückgewähr; zum Umfang der Verpflichtung, einen Anlageinteressenten über Nachteile und Risiken eines Kapitalanlagemodells zutreffend aufzuklären; Kündigungsrecht des stillen Gesellschafters, dem an
- BGH: Zum Anspruch des stillen Gesellschafters auf Einlagenrückgewähr; zum Umfang der Verpflichtung, einen Anlageinteressenten über rechtliche Bedenken gegen die Durchführbarkeit eines Kapitalanlagemodells zutreffend aufzuklären
- BGH: Kündigungsrecht des stillen Gesellschafters, dem anstelle der vereinbarten Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens in Form einer Rente wegen bankrechtlicher Bedenken Auszahlung in einer Summe angeboten wird
- BGH: Keine Anwendung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auf Darlehen, die zur Finanzierung der Beteiligung an einer Anlagegesellschaft gewährt werden
- OLG Hamm: Zur Frage des Einwendungsdurchgriffs gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde, in der der Käufer einer Eigentumswohnung einer Bank zur Finanzierung des Kaufs der Eigentumswohnung eine Grundschuld bestellt, hierfür die persönli
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Sonstiges
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 18 (Seite 813-860)
- 2005