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Zitiert in:
- WM
- 2005
- Heft 31 (Seite 1441-1488)
- Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht
- BGH: Zur Frage, ob die Grundsätze des Eigenkapitalersatzes auf Finanzierungshilfen eines Aktionärs unter bestimmten Umständen sinngemäß auch dann anzuwenden sind, wenn er weniger als 25% der Aktien hält; keine Zusammenrechnung der Gesellschaftsbeteiligung
- BGH: Zur Einhaltung des Gebots der Kontinuität der Mitgliedschaft und des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie des Verbots der Verfolgung von Sondervorteilen bei der formwechselnden Umwandlung einer AG in eine Publikums-GmbH & Co. KG
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 31 (Seite 1441-1488)
- 2005