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Zitiert in:
- WM
- 2005
- Heft 8 (Seite 349-396)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- EuGH: Zulässigkeit einer nationalen Regelung, dass die nationale Behörde zur Aufsicht über Kreditinstitute ihre Aufgaben nur im öffentlichen Interesse wahrnimmt
- BGH: Zur Vereinbarkeit von § 6 Abs. 4 KWG, wonach das Bundesaufsichtsamt die ihm nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben nur im öffentlichen Interesse wahrnimmt, mit Europäischem Gemeinschaftsrecht und mit dem Grundgesetz
- BGH: Zur Zurechenbarkeit des Wissens, das ein in einer Filiale tätiger Bankangestellter bei der verantwortlichen Aushandlung einer Rahmenfinanzierung erlangt, wenn die einzelnen Kredite anschließend von einer anderen Filiale derselben Bank an Immobiliener
- BGH: Zur Kollision einer Globalzession zugunsten einer Bank mit einer zeitlich nachfolgenden Globalzession zugunsten des Vermieters von Baumaschinen
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 8 (Seite 349-396)
- 2005